Unsere Berufsfachschule wird als staatlich anerkannte Ersatzschule von der Regierung Oberbayern bezuschusst. Um alle Kosten der Vollzeitausbildung zu decken, muss der Neue Jazzschool München e.V. jedoch Schulgebühren erheben. Für unsere Schüler gibt es unterschiedliche Finanzierungshilfen.
Gebühren Berufsfachschule
(zweijährig)
einmalig | Monatsrate | Reguläre Jahresgebühr | Jahresvorauszahlung (3% Rabatt) |
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Schulgebühr pro Schuljahr | 399,00 € | 4788,00 € | 4644,00 € | |
Aufnahmeprüfung | 60,00 € | |||
Anmeldegebühr (nach bestandener Aufnahmeprüfung) | 20,00 € | |||
Schulgeldersatz der Regierung Oberbayern für 11 Monate pro Schuljahr | -110,00 € | -1210,00 € | -1210,00 € |
Gebühren Aufbaujahr
einmalig | Monatsrate | Reguläre Jahresgebühr | Jahresvorauszahlung (3% Rabatt) |
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Anmeldegebühr | 20,00 € | |||
Schulgebühr pro Schuljahr | 329,00 € | 3948,00 € | 3830,00 € | |
Schulgeldersatz der Regierung Oberbayern für 11 Monate pro Schuljahr | -110,00 € | -1210,00 € | -1210,00 € |
Finanzierungshilfen
Schulgeldersatz
Die Regierung Oberbayern unterstützt unsere Berufsfachschüler mit einem Schulgeldersatz. Dieser beträgt aktuell 110,00€ pro Monat und gilt für 11 Monate in einem Schuljahr. Schulgeldersatz erhält jeder Schüler, der nicht auf anderem Weg staatlich oder von öffentlicher Hand gefördert wird (Stipendium, Umschulung durch die Arbeitsagentur etc.). Die Beantragung übernimmt der Schulträger. Wir erstatten die insgesamt 1210,00€ jährlichen Schulgeldersatz monatlich zurück bzw. verrechnen sie mit der monatlichen Gebührenrate.
Schüler-BAföG
Falls Du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du einen Antrag auf BAföG-Unterstützung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an Deinem Heimatwohnsitz stellen. Wenn Dein Wohnsitz in Bayern liegt, kannst Du über das Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung den BAföG-Antrag online erledigen. Die Förderung für Schüler ist ein Zuschuss und muss daher nicht zurückgezahlt werden (§17 BAföG). Mehr Informationen zum Schüler-BAföG findest Du hier.
Unterrichtspraktikum
Der Neue Jazzschool München e.V. bietet auch ein offenes Unterrichtsprogramm an. Dort können Berufsfachschüler mit besonders guten Leistungen ab dem zweiten Schuljahr ein bezahltes Unterrichtspraktikum als Newcomer-Dozenten absolvieren.
Bildungskredit
Mit ihrem Bildungskredit-Programm räumt die Bundesregierung Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Phasen ihrer Ausbildung eine gezielte finanzielle Unterstützung durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit ein. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten gewährt. Berufsfachschüler können ab dem zweiten Schuljahr durch einen Bildungskredit gefördert werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.